Aufbau der Ausbildung
Für Psychologische Psychotherapeut*innen/ Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen am Alfred Adler Institut München e.V.
Die Gesamtausbildung umfasst 4.200 Stunden,
mind. 4 Jahre in Teilzeit (TP), mind.5 Jahre in Teilzeit (TP und AP)
Bausteine und Rahmenbedingungen
1. Theoretische Ausbildung
Die Theorieveranstaltungen finden meist in kleinen Gruppen in der Regel am Freitag (18.45 – 21.00 Uhr) und Samstag (09.30 – 14.45 Uhr) und gelegentlich auch am Donnerstag Abend außerhalb der Schulferien statt.
2. Selbsterfahrung (Lehranalyse)
Die Lehranalyse findet bei einem Lehranalytiker/einer Lehranalytikerin (des Instititutes) der eigenen Wahl 1 – 3x wöchentlich statt und begleitet die gesamte Ausbildung.
An unserem Institut ist außderdem die „Gruppenselbsterfahrung im Spiel“ verpflichtender Bestandteil der Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.
3. Praktische Tätigkeit (Psychiatrie/Psychosomatik)
Die praktische Tätigkeit umfasst mindestens 1.800 Stunden und ist in Abschnitten von jeweils mindestens drei Monaten abzuleisten. Sie gliedert sich in einen Teil (1200 Std.), der an einer psychiatrisch klinischen Einrichtung absolviert werden muss und einen flexibleren Teil (600 Std.), der in der Insitutsambulanz, einer psychosomatischen Klinik oder einer therapeutischen Praxis abgeleistet werden kann.
Es empfiehlt sich, die praktische Tätigkeit möglichst zu Beginn der Ausbildung zu absolvieren, sie kann aber auch zu einem späteren Zeitpunkt geleistet werden.
4. Praktische Ausbildung
Während der „Praktikantenzeit“, die in der Regel nach dem fünften Semester beginnen kann, refinanzieren sich die bisherigen Ausbildungskosten.
Die Ausbildungskandidat*innen behandeln selbständig Patient*innen unter Supervision und Begleitung durch ein fortlaufendes kasuistisch-technisches Seminar.
5. Supervision
Während der gesamten Praktischen Ausbildung werden die therapeutischen Behandlungsfälle im Verhältnis 1:4 von erfahrenen Supervisoren supervidiert.
Zulassung zur Prüfung
Die Entscheidung zur Zulassung zur Prüfung wird von der zuständigen Behörde getroffen. U.a. werden zwei wissenschaftlich ausgearbeitete Falldarstellungen, die von der Ausbildungsstätte angenommen wurden, gefordert. |
Prüfungskommission: • 1 PP bzw. KJP mit Supervisoren- qualifikation als Leiter • 2 PP bzw. KJP, von denen einer Supervisor sein muss • 1 (Kinder) Psychiater bzw. ärztlicher Psychotherapeut mit Lehrtätigkeit • 2 Prüfer dürfen nicht Lehrkraft der Ausbildungsstätte sein |
Besondere Prüfungsbestimmungen: • Schriftliche Prüfung: 120 Min. Aufsichtsarbeit; Prüfung in Grundkenntnissen • Mündliche Prüfung anhand eines Falles: 30 Min. Einzelprüfung und zusätzlich 120 Min. Gruppenprüfung mit max. 4 Prüflingen |
Staatliche Prüfung |
Approbation nach PsychThG und Zulassung nach Sozialrecht (SGB V) |